Rechtsanwalt Ralf Weinmann, geb. 24.05.1961, in Osterode/Harz (Niedersachsen) studierte in Regensburg und absolvierte hier auch seine Referendarzeit. In beiden juristischen Staatsexamina hatte er die Wahlfachgruppe Arbeits- und Sozialrecht und begann nach dem Referendariat als Mitarbeiter in der Kanzlei von Rechtsanwalt Alfons Schild, der zu diesem Zeitpunkt bereits Fachanwalt für Arbeitsrecht war und einen entsprechenden Schwerpunkt gesetzt hatte. Nach der Zulassung am 15.04.1991 als Rechtsanwalt hat Rechtsanwalt Weinmann von Anfang an in den Bereichen Arbeitsrecht (gerade auch Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes), Sozialrecht und Beamtenrecht gearbeitet. 1994, also nach etwa eineinhalbjährigem Bestehen der Sozietät Schild & Weinmann, erhielt er die Erlaubnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen, nachdem die entsprechenden Voraussetzungen (theoretische Kenntnisse vor allem aufgrund eines einschlägigen Lehrgangs und Nachweis der erforderlichen Zahl selbständig bearbeiteter Fälle) erfüllt waren. Da in vielen Fällen sich im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Mandaten auch sozialrechtliche Probleme ergeben, hat Rechtsanwalt Weinmann von Anfang an hier innerhalb der Kanzlei schwerpunktmäßig die Betreuung dieser Mandate übernommen. Seit Februar 2002 hat er deshalb von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Erlaubnis bekommen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Rechtsanwalt Weinmann steht regelmäßig für Betriebs- und Personalräte-
schulungen von Gewerkschaften zur Verfügung. Er ist auch als Referent bei Seminaren z. B. für Geschäftsführer, Personalleiter und Personalreferenten im Arbeitsrecht tätig.

RA Weinmann ist mit RA Dr. Schild gemeinsam Autor des Handbuches "Das Arbeitnehmermandat" und Mitautor eines Kommentars zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (vgl. unter Kanzlei)


RA Ralf Weinmann,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Sozialrecht