Rechtsanwältin Meike Winkler, geb. am 11.01.1975 in Weiden i. d. Opf., hat im Januar 2002 ihre Tätigkeit in der Kanzlei Schild, Weinmann, Zeller, Winkler & Kollegen aufgenommen. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde ihr der Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" am 25.06.2005 verliehen.

Rechtsanwältin Winkler bearbeitet überwiegend individual- und kollektivrechtliche sowie damit verbundene sozialrechtliche Mandate. Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen werden von ihr zu arbeitsrechtlichen Themen beraten und außer-
gerichtlich sowie gerichtlich vertreten. Weiter referiert Rechtsanwältin Winkler im Rahmen von Betriebsratsschulungen und firmeninternen Seminaren zu allgemeinen und speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie hat zudem am Fachbuch „Das Arbeitnehmermandat“  mitgewirkt.


RAin Meike Winkler,
Fachanwältin für Arbeitsrecht