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 Dieses große Rechtsgebiet wird von unserer Kanzlei vor allem insoweit bearbeitet, als sich Nahtstellen zum Arbeitsrecht zeigen. Scheidet beispielsweise ein Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis infolge einer Kündigung aus, so gilt es, bei der Regelung des Ausscheidens zu bedenken, welche Konsequenzen sich hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld I oder anderen Leistungen der Agentur für Arbeit ergeben (z. B. mögliche Sperrzeiten oder die Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld).
Auch werden von unserer Kanzlei Fragestellungen im Zusammenhang mit Hartz IV bearbeitet. Weitere Beispiele der von uns bearbeiteten Materien aus dem Arbeitsförderungsrecht sind Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und Leistungen bei Umschulungen sowie Leistungen nach dem SGB II.
 Ähnlich große Bedeutung hat das Rentenversicherungsrecht. Hier geht es vor allen Dingen um Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung. Eine typische Fallkonstellation ist die Vertretung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren gegen eine krankheitsbedingte Kündigung, die gütliche Erledigung dieses Rechtsstreits auf der Basis eines Ausscheidens gegen Zahlung der Abfindungssumme und die Frage der weiteren sozialen Absicherung z. B. durch Erlangung einer Erwerbsminderungsrente.

Ein wichtiger Berührungspunkt zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht ist auch das
frühere Schwerbehindertenrecht, jetzt SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen). Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen für die
Anerkennung als behinderter Mensch, aber auch arbeitsrechtliche Rechte wie den
Anspruch auf behindertengerechten Einsatz und Ansprüche auf Zusatzurlaub sowie
den praktisch besonders bedeutsamen Sonderkündigungsschutz. Das
Präventionsverfahren nach § 84 I und II SGB IX erhöht als gesetzliche
Konkretisierung des vom Arbeitgeber zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes den Schutz behinderter und kranker Arbeitnehmer.
 Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung spielen bei längeren
Erkrankungen eine wichtige Rolle (Krankengeld nach Ausschöpfung der
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber). Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist ebenfalls als ein sozialrechtlicher Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei zu nennen.
 Nicht zuletzt spielt auch die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und sozialversicherungsrechtlichem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) eine bedeutende Rolle in der Praxis, wobei der Schwerpunkt sowohl arbeitsrechtlicher Natur (z. B. Kündigungsschutz) als auch sozialrechtlicher Natur (Beitragspflicht) sein kann.
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