Bis 31.12.1999 war es möglich, über die Tarifauskunftsstelle bei den Bezirksregierungen Inhalte der Tarifverträge zu erfragen. Der Freistaat Bayern hat diese Serviceleistung jedoch eingestellt.

Soweit Sie Fragen zum Inhalt einzelner Tarifverträge haben (Kündigungsfrist, Tariflohn, Urlaub, usw.) können Sie sich - natürlich gegen eine kleine Gebühr - nunmehr an uns wenden. Wir sind im Besitz sämtlicher im Freistaat Bayern geltender Flächentarifverträge.

Unsere Tarifsammlung wird ständig aktualisiert.