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 Das Handelsvertreterrecht findet seine Grundlagen in den §§ 84 - 92 b des Handelsgesetzbuches (HGB). Diese Bestimmungen stellen jedoch nur den Grundstock dar.
 Entscheidend geprägt wurde und wird das Handelsvertreterrecht durch eine Vielzahl richterlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie bindender europarechtlicher Vorgaben und Verordnungen.
 Der Handelsvertreter unterscheidet sich in seiner Rechtsstellung ganz wesentlich von einem Arbeitnehmer. Arbeitnehmerschutzgesetze, wie z. B. das Kündigungsschutzgesetz, finden auf ihn keine Anwendung. Andererseits steht ihm dafür im Falle einer von Unternehmerseite erfolgten Vertragsbeendigung unter Umständen ein finanzieller Ausgleich zu.
 Neben diesem Ausgleichsanspruch und dessen Berechnung stehen häufig auch Fragen zu Provisionsregelungen, Provisionsabrechnungen, einseitige Änderung des Vertragsgebietes sowie Verletzungen von Gebiets- und Kundenschutz im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Teilgebiet unserer sozialrechtlichen Tätigkeit ist der sozialrechtliche und und arbeitsrechtliche Status von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, die sog. Scheinselbstständigkeit; diese Materie spielt auch bei Handelsvertretern nicht selten eine Rolle.
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